Anhänger parken

Anhänger parken – aber nicht an jedem Ort und zu jeder Zeit

Ein Anhänger ist praktisch und vielseitig einsetzbar. Doch nicht immer wird er benötigt und dann im abgekoppelten Zustand an einem sicheren Ort geparkt.

Gerade in der kalten Jahreszeit sieht man so manchen Anhänger wochenlang an einer Stelle am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Doch das ist nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Wer sich einen Anhänger zulegt, sollte spätestens nach dem Kauf überlegen, wo der Anhänger bei Nichtbenutzung abgestellt werden kann. Am besten steht das Fahrzeug natürlich auf dem eigenen Grundstück. Wer nicht über diese Möglichkeit verfügt, muss wissen, dass nur das komplette Gespann (Pkw und Anhänger) auf öffentlichen Stellplätzen und in Straßen dauerhaft geparkt werden darf. Wie jedes Fahrzeug mit gültiger Zulassung kann es dann dort zeitlich unbegrenzt stehen bleiben. Allerdings müssen die Begrenzungslinien beachtet werden, sofern diese vorhanden sind. Das gilt übrigens auch für Wohnmobile.

Öffentliches Parken nur zwei Wochen erlaubt

Ist der Anhänger jedoch vom Zugfahrzeug abgekoppelt, ist das öffentliche Parken an einer Stelle nur zwei Wochen lang erlaubt. Es bleibt dem Halter dann nichts anderes übrig, als seinen Trailer regelmäßig wieder anzuhängen und umzuparken. Andernfalls droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Eine Besonderheit gilt übrigens für Fahrzeuganhänger, die mehr als zwei Tonnen Gesamtgewicht aufweisen. Diese dürfen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen innerhalb von geschlossenen Ortschaften und in Wohngebieten gar nicht geparkt werden. Hier droht bei Nichtbeachtung ein Bußgeld von 30 Euro.

Wer sich das dauernde Umparken bzw. die ständige Suche nach einem geeigneten Stellplatz ersparen möchte, dem empfiehlt sich, einen geeigneten und sicheren Platz für seinen Anhänger anzumieten. Hier kann der Hänger stressfrei abgestellt und wenn benötigt einfach wieder angekoppelt werden.