Anhängerzulassung

Auch für Anhänger gilt: Erst anmelden, dann abfahren

Auch für den Anhänger – egal ob Kipper, Koffer- oder Pferdeanhänger – gilt in Deutschland die Zulassungspflicht.

Zuständig ist – genau wie für Autos – die Kfz-Zulassungsstelle. Hier bekommt man nach der Anmeldung ein Anhängerkennzeichen ausgehändigt und auch die Tempo 100-Plakette, sofern der Anhänger die Voraussetzungen dafür erfüllt. Sobald der Anhänger genehmigt und das Kennzeichen am Fahrzeug hinten befestigt ist, darf der Hänger mit jedem Zugfahrzeug, das den Anforderungen entspricht, gezogen werden.

Welche Dokumente werden für die Anhänger-Zulassung benötigt

Um einen neuen Anhänger, der in Deutschland erworben wurde, anmelden zu können, benötigt man folgende Dokumente:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • für Firmen: die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug
  • den Fahrzeugbrief (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • eine COC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung)
  • die Versicherungsdoppelkarte oder EVB-Nummer
  • SEPA-Lastschrift-Mandat für Kfz-Steuer

Mit diesen Dokumenten geht es zur Zulassungsstelle. Dort erhält man nach der Anmeldung die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), die zusammen mit den Kfz-Papieren immer mitgeführt werden muss. Der Anhänger ist jetzt für den Straßenverkehr zugelassen.

Erfüllt der Anhänger die Voraussetzungen für Tempo 100 km/h, wird dies im Fahrzeugschein vermerkt. Und man erhält eine entsprechende Plakette, die gut sichtbar hinten am Fahrzeug angebracht werden muss.

Gut zu wissen: Wer sich Weg und Zeit für die Anmeldung seines neu erworbenen Anhängers sparen möchte, kann dies auch von einer anderen Person erledigen lassen. Diese benötigt dann lediglich eine Vollmacht vom neuen Fahrzeughalter.

Gerne übernehmen wir von Anhänger Lemke für unsere Kunden das komplette Anmeldeprozedere nach Kauf eines Anhängers. Gegen eine geringe Service-Gebühr steht der Anhänger dann für Sie startklar bereit.

Sprechen Sie uns gerne dazu an.